Gegen einige Passagen in der verlängerten Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-41.3-318 hat die TROX GmbH beim DIBt Einspruch eingelegt, da nicht mehr eindeutig erkennbar ist, dass es sich bei der Brandschutzklappe der Serie FKN-K90 um eine sogenannte „Superklappe“ mit der Feuerwiderstandsklasse K90/90 handelt.
Zulassungen in gedruckter Form können wir erst nach Abschluss der Bearbeitung der unklaren Passagen zur Verfügung stellen.
1. Geltungsdauer
Wurde bis zum 01. Oktober 2009 verlängert.
2. Änderungen
2.1 Verwendung als Überströmklappe
Gemäß einer neuen DIBt-Regelung ist für die Verwendung ohne beidseitigen Lüftungsleitungsanschluss (Überströmklappe) die Zustimmung der Bauaufsichtbehörde erforderlich.
Achtung!
Diese Änderung wird vom DIBt bei Verlängerungen, Änderungen oder Ergänzungen von bauaufsichtlichen Zulassungen sukzessive für alle im Markt befindlichen Brandschutzklappen durchgeführt. Eine Änderung von Amts wegen (gleichzeitige Änderung aller betroffenen Zulassungen) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.
2.2 Umfang der Zulassung
Ist erheblich geringer als bei älteren Zulassungen. Einzelteilzeichnungen und Stücklisten gibt es z. B. nicht mehr. Dadurch wird die Zulassung anwenderfreundlicher und übersichtlicher.
2.3 Bestimmungen für die Nutzung und Instandhaltung
Detaillierte Vorgaben zu Inspektions- und Wartungstätigkeiten sind nicht mehr Bestandteil der Zulassung.
3. Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
Z-41.3-318.