Verwendung von Brandschutzklappen und -ventilen in Überströmöffnungen
16.08.2007
Gemäß einer neuen DIBt-Regelung (Mitteilung vom 23.04.2007) ist für die Verwendung von Brandschutzklappen und -ventilen ohne Lüftungsleitungsanschluss (Überströmklappe bzw. -ventil) die Zustimmung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Details zu dieser Regelung finden Sie auf der DIBt-Homepage www.dibt.de.