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Verwendung von
Brandschutzklappen und -ventilen


TROX Brandschutzklappen / -ventile

Verwendung von Brandschutzklappen und -ventilen in Überströmöffnungen

16.08.2007

Gemäß einer neuen DIBt-Regelung (Mitteilung vom 23.04.2007) ist für die Verwendung von Brandschutzklappen und -ventilen ohne Lüftungsleitungsanschluss (Überströmklappe bzw. -ventil) die Zustimmung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Details zu dieser Regelung finden Sie auf der DIBt-Homepage www.dibt.de.

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